Die Todesstrafe und die Abtreibung: zweierlei Maß
Eine EU-Mitgliedschaft ist nur für Länder möglich, die dem Europarat angehören, und in den Europarat kommt nur, wer die Todesstrafe per Verfassung verbietet. Anders sieht es in der Europäischen Union beim Thema Abtreibung aus.
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